Umzug innerhalb Gemeinde
Schweizer Bürger/innen können die Adressänderung über den Online-Schalter melden.
Ausländische Staatsangehörige müssen die Adressänderung unter Vorweisung des Ausländerausweises persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung melden.
Bitte melden Sie uns die Namen aller Personen, welche vom Umzug betroffen sind.
09.08.2012