Bau- und Werkkommission
Kontakt
Präsident: Thomas Christen Köpfliweg 10 4703 KestenholzTelefon: 062 393 28 11
Natel: 079 597 25 48
E-Mail: thomas.christen@kestenholz.ch
Mitglieder der Bau- und Werkkommission
Name | Strasse | Funktion/Ressort |
Thomas Christen | Köpfliweg 10 | Präsident / Ressort Bau |
Andreas Kaufmann |
Bifangstr. 8 |
Ressort Wasser/Abwasser |
Marco Hans | Quellenweg 7 |
Vizepäsident / Ressort Infrastruktur / Verbindungsmitglied Energie Kestenholz |
Benedikt von Däniken | Gäustrasse 2 | Ressort Strassen |
René Bürgi |
Ressort Bau |
Bauen in Kestenholz
Wann braucht es eine Bewilligung?
Das Kantonale Planungs- und Baugesetz und die Kantonale Bauverordnung (KBV) bilden die gesetzliche Grundlage für Bauvorhaben jedglicher Art. Im § 3 der KBV ist aufgeführt, welche Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigen. Ausser der Kantonalen Bauverordnung bilden das Baureglement sowie das Zonenreglement der Einwohnergemeinde die gesetzliche Grundlage.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Nachfolgend sind die Gesuchsunterlagen aufgeführt, die bei einem Bauvorhaben einzureichen sind. Bei kleinen Bauten genügen in der Regel die mit K bezeichneten Baugesuchsunterlagen. Für Heizungsanlagen genügen in der Regel die mit H bezeichneten Unterlagen. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung Kestenholz bezogen werden.
Gesuch | Inhalt |
Anzahl |
Bezugsort | ||
H | K | Baugesuch | Deckblatt Baugesuchsmappe |
2-fach | Formular herunterladen |
K | Baubeschrieb | 2-fach | Formular herunterladen | ||
H | K | Situationsplan 1:500 | 2-fach | BSB-Oensingen | |
K | Projektpläne 1:100 | 2-fach | Planer | ||
Eigentumsnachweis/ Grundbuchauszug |
2-fach | Amtschreiberei Thal-Gäu | |||
Nutzungsberechnungen | 2-fach | Formular herunterladen | |||
Werk-Erschliessung | Werkleitungsgesuch | 2-fach | Formular herunterladen | ||
Fernsehanschluss | Anschlussgesuch | 1-fach | Formular herunterladen | ||
Telefonanschluss | Anschlussgesuch | 1-fach | Formular herunterladen | ||
Brandschutzbewilligung (für Gebäude gem § 40 der Vollzugsverord. zum Gebäudeversicherungsgesetz) |
Formular Gebäudeversicherung |
2-fach |
Formular herunterladen | ||
H | Bewilligung Wärmetechnische Anlage |
Formular Gebäudeversicherung | 1-fach | Formular herunterladen | |
H ev. | Meldung Tankanlage | 3-fach | Link zu AFU |
||
H ev. | Bewilligung Tankanlage | 2-fach | Link zu AFU |
||
Schutzraum | Bewilligungsgesuch | 3-fach | Formular herunterladen | ||
Befreiungsgesuch | 2-fach | Formular herunterladen | |||
Abbrucharbeiten | Entsorgungskonzept | 2-fach | Formular herunterladen | ||
Industrie, Gewerbe | Arbeitsinspektorat | 2-fach | Formular herunterladen | ||
Hindernisfreies Bauen |
Gesuchsformular |
2-fach |
Formular herunterladen |
||
Energienachweis | Energietechnischer Massnahmennachweis | 2-fach | Planer |
Anforderungen an die Baugesuchsunterlagen
Die Baugesuchsmappen und sämtliche Unterlagen sowie Pläne sind zu datieren und von der Bauherrschaft bzw. deren Vertreter, dem Grundeigentümer und dem Projektverfasser zu unterzeichnen.
In den Plänen sind abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot anzulegen.
Sämtliche Gesuchsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Die Bau- und Werkkommission koordiniert die notwendigen Bewilligungen für das Bauvorhaben und leitet die Gesuchsunterlagen an die betreffenden kommunalen und kantonalen Stellen weiter.
Ablauf des Baubewilligungsverfahrens
Die Verfahrensdauer kann wesentlich beeinflusst werden, wenn folgende Regeln beachtet werden:
Die Unterlagen sollten vollständig und in der erforderlichen Qualität eingereicht werden. Das korrekte Darstellen von Plänen uns Ausfüllen von Formularen ist oft nicht einfach und erfordert in vielen Fällen den Beizug von Fachleuten (Architekten, Planern). Mangelhafte Gesuchsunterlagen werden zurückgewiesen.
Es ist vorteilhaft, die betroffene Nachbarschaft frühzeitig über das Bauvorhaben zu orientieren und soweit als möglich, auf ihre Anliegen einzugehen, dadurch können allenfalls zeitraubende Rekursverfahren vermieden werden.
Planunterlagen von kleinen Bauvorhaben sollten von sämtlichen angrenzenden Nachbarn unterschrieben werden. Das gibt uns die Möglichkeit auf eine Publikation des Bauvorhabens zu verzichten, sofern keine öffentlichen oder schützenswerte private Interessen tangiert werden.
Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, das Bauvorhaben vorgängig mit dem Präsidenten der Bau- und Werkkommission zu besprechen bzw. sich über die einzuhaltenden Gesetze und die erforderlichen Bewilligungen zu informieren. Bei sehr komplexen Vorhaben oder solchen an besonderer Lage kann auch der Beizug von kommunalen und kantonalen Fachstellen erforderlich werden.
Verfahrensdauer
Das Baugesuch wird nach Eingang auf Vollständigkeit sowie auf die gesetzlichen Vorschriften des Bau- und Planungsrechts des Kantons Solothurn und der Gemeinde geprüft. Das korrekte Baugesuch wird publiziert und während 14 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Bau- und Werkkommission prüft und bewilligt das eingereichte Baugesuch. Im Normalfall dauert das Baugesuchsverfahren rund 8-10 Wochen.
Liegen jedoch Einsprachen gegen das Bauvorhaben vor, versucht die Bau- und Werkkommission, mittels einer Einspracheverhandlung, für alle beteiligten Personen eine allseits zufrieden stellende Lösung zu finden. Das Verfahren wird sich eventuell verzögern.
Sitzungen der Bau- und Werkkommission
Die Bau- und Werkkommission hält alle 3-4 Wochen eine Sitzung ab. Die eingehenden Gesuche werden aber laufend geprüft und nach Möglichkeit publiziert, um eine möglichst kurze Verfahrensdauer zu erreichen.
Grundlagen
Gesetzliche Grundlagen Gemeinde
Gesamtplan (pdf, 2,8mb)
Erschliessungsplan 1 (pdf, 2,8mb)
Erschliessungsplan 2 (pdf, 1,3mb)
Zonenreglement (pdf, 2,0mb)
Gefahrenkarte Wasser (Link)
Gesetzliche Grundlagen Kanton
Gesetze und Verordnungen des Kantons Solothurn